Kommunen benötigen Immobiliengutachten bei der Ausweisung von Bauland, in Umlegungsverfahren, beim Grunderwerb für Straßen, Brücken oder Schulstandorte, bei der Vergabe von Erbbaurechten sowie bei An- und Verkäufen kommunaler Flächen. Auch bei Entschädigungen im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen sind nachvollziehbare Verkehrswerte erforderlich. Darüber hinaus sind Immobilienbewertungen haushaltsrelevant: Sie fließen in die Vermögensdarstellung ein und dienen der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Verkehrswertgutachten durch Immobiliensachverständige dokumentieren Entscheidungsgrundlagen gegenüber politischen Gremien, Aufsichtsbehörden, Rechnungshöfen und der Öffentlichkeit.