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Unternehmen

Für Unternehmen ist die Immobilie selten das eigentliche Geschäft – aber oft ein Vermögenswert mit erheblicher Wirkung. Gerade deshalb braucht es eine fundierte Bewertung, wenn Bilanzierung, Finanzierung, Umstrukturierung oder Verkauf anstehen.

Ein unabhängiges Immobiliengutachten von uns schafft Klarheit und macht Chancen wie Risiken transparent. So erhalten Sie eine belastbare Grundlage für Gespräche mit Banken, Investoren, Gesellschaftern oder Behörden – und treffen Entscheidungen, die wirtschaftlich tragen.

Privatpersonen

Eine Immobilie ist mehr als ein Gebäude – sie steht für Vermögen, Verantwortung, Familie. Ob Verkauf, Erbe, Trennung, Schenkung oder steuerliche Fragen: Wenn solche Entscheidungen anstehen, braucht es Klarheit statt Vermutungen.

Als Immobiliensachverständige liefern wir unabhängige Gutachten. Wir zeigen den Marktwert, berücksichtigen Besonderheiten sowie Rechte und Belastungen – und geben Ihnen eine sichere Grundlage für Gespräche mit Banken, Miterben, Vertragspartnern oder Behörden. 

Family Offices

Family Offices tragen Verantwortung über Generationen hinweg. Vermögen soll erhalten, strukturiert weitergegeben und zugleich strategisch entwickelt werden – trotz steigender regulatorischer Anforderungen, komplexer Strukturen und volatiler Märkte. Immobilien bilden dabei häufig eine der zentralen und wertbestimmenden Vermögenskomponenten.

Eine unabhängige Immobilienbewertung schafft Orientierung: bei Fragen zur Erbschaftsteuer, zu Bilanzansätzen oder zur Einschätzung langfristiger Entwicklungspotenziale. Sie liefert belastbare Werte als Grundlage für klare Entscheidungen.

Steuerberater

Sobald Immobilienwerte steuerlich relevant werden, braucht es nachvollziehbare und belastbare Grundlagen. Ob Erbschaft, Schenkung, Umstrukturierung, Bilanzierung, AfA oder Übertragung – der Immobiliensachverständige ist hier ein verlässlicher Sparringspartner des Steuerberaters.

Wir prüfen die vom Finanzamt angesetzten Werte und liefern formal korrekte und inhaltlich nachvollziehbare Verkehrswertgutachten. Bei Erbschaft- und Schenkungsteuer, bei der Aufteilung von Grund und Gebäude für die AfA und der Ermittlung der Restnutzungsdauer sorgen wir für eine sachgerechte und argumentationsstarke Grundlage.

Kirchengemeinden

Gesellschaftliche Veränderungen zwingen Gemeinden zu verantwortungsvollen Entscheidungen. Kirchen,  Gemeindehäuser und Pfarrhäuser sind weit mehr als Immobilien – sie prägen Identität, stiften Gemeinschaft und sind für viele Menschen spirituelle Heimat. Sie sind funktional wie emotional prägend und oft fester Bestandteil des Ortsbildes. Gleichzeitig binden sie erhebliche Vermögenswerte und laufende Kosten.

Als Spezialimmobilien erfordern sie eine besonders sorgfältige und sensible Bewertung. Wir schaffen Transparenz über Werte und begleiten Sie bei der Entwicklung tragfähiger Nutzungsperspektiven – mit Respekt vor Geschichte, kirchlichem Auftrag und Gemeinwohl.

Betreuer

m Rahmen einer rechtlichen Betreuung ist die nachvollziehbare Feststellung von Vermögenswerten unverzichtbar. Besonders bei Immobilien gilt: Soll verkauft, gekauft oder belastet werden, ist regelmäßig die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. Dafür muss dem Amtsgericht eine belastbare Wertermittlung vorgelegt werden, damit nachvollziehbar ist, dass das Geschäft dem Wohl der betreuten Person dient und nicht unter Wert erfolgt.

Ein Verkehrswertgutachten schafft Transparenz und Rechtssicherheit. Es gibt dem Betreuer eine klare Entscheidungsgrundlage – und dem Gericht die notwendige Sicherheit für eine sachgerechte Genehmigung.

Gerichte

Gerichte benötigen Immobilienbewertungen immer dann, wenn Werte streitentscheidend und rechtssicher festzustellen sind. Ob Scheidung, Erbauseinandersetzung, Zwangsversteigerung, Schadenersatz oder gesellschaftsrechtlicher Konflikt – sobald Immobilienvermögen betroffen ist, braucht es Klarheit statt Positionen.

Als Immobiliengutachter liefern wir objektive, methodisch saubere und nachvollziehbare Gutachten. Unsere Verkehrswertgutachten geben Richtern sowie Verfahrensbeteiligten eine verlässliche Grundlage für tragfähige Entscheidungen.

Öffentliche Hand

Kommunen benötigen Immobiliengutachten bei der Ausweisung von Bauland, in Umlegungsverfahren, beim Grunderwerb für Straßen, Brücken oder Schulstandorte, bei der Vergabe von Erbbaurechten sowie bei An- und Verkäufen kommunaler Flächen. Auch bei Entschädigungen im Rahmen städtebaulicher Maßnahmen sind nachvollziehbare Verkehrswerte erforderlich. Darüber hinaus sind Immobilienbewertungen haushaltsrelevant: Sie fließen in die Vermögensdarstellung ein und dienen der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Verkehrswertgutachten durch Immobiliensachverständige dokumentieren  Entscheidungsgrundlagen gegenüber politischen Gremien, Aufsichtsbehörden, Rechnungshöfen und der Öffentlichkeit.

Stiftungen

Stiftungen tragen Verantwortung für ein dauerhaft gewidmetes Vermögen – dessen Erhalt oberste Priorität hat. Immobilien sind dabei häufig ein zentraler Bestandteil, weil sie Substanz sichern, laufende Erträge generieren und zur Erfüllung des Stiftungszwecks beitragen.

Im Mittelpunkt steht die langfristige Sicherung dieser Vermögenssubstanz. Wir bewerten Immobilien aller Größenklassen – von der Eigentumswohnung über das Zinshaus  bis hin zum umfangreichen Portfolio mit Gewerbeimmobilien– und schaffen eine belastbare Grundlage für nachhaltige Entscheidungen im Sinne des Stiftungsauftrags.

Vereine

Das Vermögen eines eingetragenen Vereins ist zweckgebunden und der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben. Immobilien können dabei eine zentrale Rolle spielen – etwa als Vereinsheim oder durch Vermietung im Rahmen der Vermögensverwaltung. Gleichzeitig unterliegt der Vorstand besonderen Sorgfaltspflichten und muss wirtschaftlich tragfähige Entscheidungen nachvollziehbar begründen.

Eine Immobilienbewertung schafft hier Klarheit über Substanz, Ertragskraft und Risiken. Sie unterstützt bei Investitions- oder Verkaufsentscheidungen, bei Finanzierungsfragen und gegenüber Mitgliedern oder dem Finanzamt.

Wer Werte erhalten will, muss ihren Wert kennen.

Unternehmen • Privatpersonen • Steuerberater • Betreuer • Kirchengemeinden • Kommunen • Stiftungen • Vereine • Family Offices • Gerichte •
Unternehmen • Privatpersonen • Steuerberater • Betreuer • Kirchengemeinden • Kommunen • Stiftungen • Vereine • Family Offices • Gerichte •

unsere Expertise als
immobilien-sachverständige

unsere Expertise als
immobiliensachverständige

Wir sind verbindlich. Und verlässlich. Und uns ist wichtig, dass Sie unsere Gutachten nachvollziehen können. Auch das verstehen wir unter Leistung.

Was unser Leistungsportfolio beinhaltet, das erfahren Sie hier.

Ein Verkehrswert wird nicht „einfach so“ benötigt, sondern aus einem konkreten Anlass. Häufig geht es um die Regelung eines Nachlasses, die faire Aufteilung von Vermögen bei einer Trennung oder um den Finanzamt bestimmte Nachweise zu liefern.

Hier erfahren Sie, in welchen Fällen wir tätig werden.

Jede Immobilie hat ihre eigene Struktur, Nutzung und Geschichte. Wir leiten daraus einen belastbaren Wert ab  – unabhängig davon, ob es sich um ein selbstgenutztes Haus, ein vermietetes Objekt oder eine Gewerbeimmobilie handelt.

Welche Immobilienklassen wir bewerten, das erfahren Sie hier.

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Hamburg

Dipl.-Kffr. Katharina Ulmer

Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten

Zertifizierte Immobiliengutachterin DIAZert (LS) DIN EN/ ISO/IEC 17024

Telefon +49 40 606 60 20
ku@uh-immobiliengutachter.de

Köln

Patricia Haarmann

Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten

Zertifizierte Immobiliengutachterin DIAZert (LS) DIN EN/ ISO/IEC 17024

Telefon +49 2263 951 75 34
ph@uh-immobiliengutachter.de

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