Ein Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) bestimmt den objektiven Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag – nachvollziehbar und rechtssicher. Es beantwortet die zentrale Frage: Welcher Preis wäre im normalen Marktgeschehen erzielbar, wenn sachkundige Käufer und Verkäufer ohne besondere persönliche oder außergewöhnliche Umstände handeln?
Rechtsgrundlage ist § 194 BauGB. Maßgeblich sind die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften und die Lage der Immobilie – nicht individuelle Interessen oder Sondersituationen.
Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ist etwa zur Vorlage bei Finanzämtern und Gerichten oder nach Kirchenrecht vorgeschrieben.